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Auditorin PGB

Psychische Gefährdungsbeurteilung PGB

Nachdem seit Januar 2014 das Arbeitsschutzgesetz in seiner neuen Form gilt, muss sich jeder Arbeitgeber konkret mit den Themen Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie am Arbeitsplatz beschäftigen. Waren bis dato diese Anforderungen aus diversen Urteilen ableitbar, ist nun die gesetzlich niedergeschriebene „psychische Gefährdungsbeurteilung“ in den beruflichen Alltag eingezogen. Was dies nun konkret für Sie als Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Worauf Sie bei der Erstellung einer PGB achten müssen

Zunächst ist festzuhalten, dass eine lückenlose und fälschungssichere Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung unumgänglich ist. Sowohl der Gesetzgeber wie auch die Aufsichtsbehörden verlangen bei ihrer Kontrolle die Vorlage eines Ordners, in dem sämtliche Kennzahlen, deren Auswertung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen erkenntlich sind.

Die Dokumentation umfasst folgende 3 Bereiche:

  • Die Übersicht über die Kennzahlen, die in den Abteilungen / Untereinheiten von Ihnen als Entscheidungsbasis ermittelt wurden,
  • die eventuell untersuchten Arbeitsplatztypen (Ergebnisse Interview, Mitarbeiterbefragung) und
  • die eventuell angeordneten Maßnahmen – mit der Nachkontrolle.

Aufgrund einer schon vorhandenen Infrastruktur können wir auf Vergleichswerte, formularmäßige Dokumentations- und Abfragehilfen und einen weit gefächerten Maßnahmenkatalog zurückgreifen. So müssen Sie das Rad nicht neu erfinden und können die PGB optimal in den Arbeitsalltag integrieren.

Zur PGB in der Übersicht geht es hier

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Ablauf Ihrer PGB

Zunächst werden in Zusammenarbeit mit Ihrer Personalabteilung die relevanten Kennzahlen aller Abteilungen im Unternehmen ermittelt und von uns ausgewertet. Gibt es hierbei keine auffälligen Werte, ist Ihre PGB hiermit schon erledigt und erteilt.

Im Falle eines auffälligen Wertes einer Abteilung, werden wir gemeinsam genauer hinschauen und die zu Ihrem Unternehmen passenden Maßnahmen festlegen. Nach Einleitung bzw. Umsetzung dieser Maßnahmen kann auch hier die PGB erteilt werden.

Folgende Aspekte fließen immer in jede Beurteilung, unabhängig von der Branche, mit ein:

  • Arbeitsorganisation
  • Gestaltung Arbeitsplatzumgebung
  • Vorgesetztenverhalten
  • Über-/Unterforderung des Stelleninhabers
  • Leistungsanerkennung
  • Soziale Interaktion

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA - hat zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung Leitlinien festgelegt. Diese müssen von allen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie den Unfall- und Krankenkassen und den Rentenversicherern eingehalten werden.
Unser Verfahren zur Erstellung Ihrer PGB erfüllt selbstverständlich die Leitlinien der GDA.

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